Holztechnik Lätzsch GmbH

Beschreibung / description 

Am Bahndamm 7, 01728 Bannewitz  Tel.: 0351 4014265   Fax: 0351 4014327

 

Fotos 1-stöckige Balkone und Terrassen 

Fotos mehrstöckige Balkone  

Fotos historische Balkone / Hängebalkone

Balkonkonstruktionen

 

 

Inhaltverzeichnis:

Vorstellbalkone

Vorstellterrassen

Anbaubalkone

Anbauterrassen

Hängebalkone

 

Vorstellbalkone

Vorstellbalkone sind Balkone, welche statisch eigenständig separat gegründet vor einem Gebäude stehen. In der Regel haben sie mindestens 4 Stützen, welche so angeordnet sind, dass eine ausreichende Standsicherheit rechnerisch nachgewiesen werden kann. Sie sind zur Horizontalaussteifung mit dem Gebäude durch spezielle Ankersysteme (http://www.fischer.de) verbunden.

Vorstellbalkone können ein- oder mehrgeschossig ausgeführt sein. Sie sind auf Grund Ihrer Konstruktionsweise sehr gut zur Nachrüstung von Balkonen an Wohngebäuden geeignet. Durch die verschärften Wärmeschutzanforderungen an Neubauten und der damit verbundenen stärkeren Wärmedämmverbundsysteme an der Fassade nimmt auch die Bedeutung der Vorstellbalkone in diesem Einsatzbereich zu. Durch deren Bauweise können Wärmebrücken und dadurch resultierende Baumängel vermieden werden.

Vorstellbalkone aus Holz sind wegen ihrer ansprechenden Optik sehr beliebt und können gegenüber anderen Materialien kostengünstig hergestellt werden. Bei guter Holzauswahl und werkseitiger Oberflächenbehandlung sind sie sehr haltbar und können ohne großen Aufwand montiert werden.

Man spricht ab 1,5 m Höhe von Balkonen (siehe Vorstellterrassen). Balkone sind lt. Musterbauordnung (http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf) genehmigungspflichtig.

Für den Bauantrag durch einen vorlageberechtigten Bauingenieur ist außerdem eine vorlagefähige Statik (Standsicherheitsnachweis) von einem anerkannten Tragwerksplaner nötig.

Ab Gebäudeklasse 4 (> 7,0 m Gebäudehöhe/Fußboden des höchsten ausgebauten Nutzgeschosses) ist die Statik durch einen vereidigten Prüfingenieur für Standsicherheit zu prüfen. Im Einzelfall ist allerdings die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes gültig.

 

Vorstellterrassen

Man spricht von Vorstelltarrassen, wenn eine Ständerhöhe von 1,5 m nicht überschritten wird. Sie sind statisch eigenständig separat gegründet und stehen vor einem Gebäude. In der Regel haben sie mindestens 4 Stützen, welche so angeordnet sind, dass eine ausreichende Standsicherheit rechnerisch nachgewiesen werden kann. Sie sind zur Horizontalaussteifung mit dem Gebäude durch spezielle Ankersysteme (http://www.fischer.de) verbunden.

Vorstellterrassen sind ausschließlich eingeschossig ausgeführt. Sie sind auf Grund Ihrer Konstruktionsweise sehr gut zur Nachrüstung an Wohngebäuden geeignet. Durch die verschärften Wärmeschutzanforderungen an Neubauten und der damit verbundenen stärkeren Wärmedämmverbundsysteme an der Fassade nimmt auch die Bedeutung der Vorstelllösungen in diesem Einsatzbereich zu. Durch deren Bauweise können Wärmebrücken und dadurch resultierende Baumängel vermieden werden.

Vorstellterrassen aus Holz sind wegen ihrer ansprechenden Optik sehr beliebt und können gegenüber anderen Materialien kostengünstig hergestellt werden. Bei guter Holzauswahl und werkseitiger Oberflächenbehandlung sind sie sehr haltbar und können ohne großen Aufwand montiert werden.

Man spricht ab 1,5 m Höhe von Balkonen (siehe Vorstellbalkone).

 

Anbaubalkone

Anbaubalkone sind Balkone, welche statisch nicht eigenständig gegründet vor einem Gebäude stehen. In der Regel haben sie mindestens 2 Stützen, welche so angeordnet sind, dass eine die Hälfte der Balkonlasten abgeführt werden könne. Die andere Hälfte muss über des Gebäude abgeleitet werden. Meist werden dafür Konsolwinkel oder ähnliche Lastüberträger verwendet. Diese sind mit dem Gebäude durch spezielle Ankersysteme (http://www.fischer.de) verbunden.

Anbaubalkone können ein- oder mehrgeschossig ausgeführt sein. Sie sind auf Grund Ihrer Konstruktionsweise sehr gut zur Nachrüstung von Balkonen an ungedämmtenWohngebäuden geeignet, bei den das Anbringen von Wandstützen aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Durch die verschärften Wärmeschutzanforderungen an Neubauten und der damit verbundenen stärkeren Wärmedämmverbundsysteme an der Fassade muss die Wahl der Balkonkonstruktion genau geprüft werden. Hierfür sind in der Regel Vorstellbalkone besser geeignet. (siehe Vorstellbalkone)

Anbaubalkone aus Holz sind wegen ihrer ansprechenden Optik sehr beliebt und können gegenüber anderen Materialien kostengünstig hergestellt werden. Bei guter Holzauswahl und werkseitiger Oberflächenbehandlung sind sie sehr haltbar und können ohne großen Aufwand montiert werden.

Man spricht ab 1,5 m Höhe von Balkonen (siehe Anbauterrassen). Balkone sind lt. Musterbauordnung (http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf) genehmigungspflichtig.

Für den Bauantrag durch einen vorlageberechtigten Bauingenieur ist außerdem eine vorlagefähige Statik (Standsicherheitsnachweis) von einem anerkannten Tragwerksplaner nötig.

Ab Gebäudeklasse 4 (> 7,0 m Gebäudehöhe/Fußboden des höchsten ausgebauten Nutzgeschosses) ist die Statik durch einen vereidigten Prüfingenieur für Standsicherheit zu prüfen. Im Einzelfall ist allerdings die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes gültig.

 

Anbauterrassen

Man spricht von Anbauterrassen, wenn eine Ständerhöhe von 1,5 m nicht überschritten wird. In der Regel haben sie mindestens 2 Stützen, welche so angeordnet sind, dass eine die Hälfte der Balkonlasten abgeführt werden könne. Die andere Hälfte muss über des Gebäude abgeleitet werden. Meist werden dafür Konsolwinkel oder ähnliche Lastüberträger verwendet. Diese sind mit dem Gebäude durch spezielle Ankersysteme (http://www.fischer.de) verbunden.

Anbauterrassen sind ausschließlich eingeschossig ausgeführt. Sie sind auf Grund Ihrer Konstruktionsweise sehr gut zur Nachrüstung von Balkonen an ungedämmtenWohngebäuden geeignet, bei den das Anbringen von Wandstützen aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Durch die verschärften Wärmeschutzanforderungen an Neubauten und der damit verbundenen stärkeren Wärmedämmverbundsysteme an der Fassade muss die Wahl der Balkonkonstruktion genau geprüft werden. Hierfür sind in der Regel Vorstellterrassen besser geeignet. (siehe Vorstellterrassen)

Anbauterrassen aus Holz sind wegen ihrer ansprechenden Optik sehr beliebt und können gegenüber anderen Materialien kostengünstig hergestellt werden. Bei guter Holzauswahl und werkseitiger Oberflächenbehandlung sind sie sehr haltbar und können ohne großen Aufwand montiert werden.

Man spricht ab 1,5 m Höhe von Balkonen (siehe Anbaubalkone).

 

Hängebalkone

Hängebalkone sind Balkone, welche statisch komplett an einem Gebäude hängen. In der Regel haben sie mindestens 2 Wandstützen, welche so angeordnet sind, dass sie die kompletten Balkonlasten in das Gebäude ableiten können. Dabei unterscheidet man in Zuglasten, welche in Fußbodenhöhe oder darüber auftreten und in Drucklasten, welche am Fußpunkt der Wandstütze auftreten. Meist werden für die Übertragung der Zuglasten Edelstahlankerstangen verwendet. Diese sind entweder mit der Deckenebene verbunden oder besitzen einer Ankerplatte für die Innenseite der Außenwand.  Die Druckkräfte werden können über sog. Drucklager aus Beton abgeleitet werden. Für die Verwendung von Hängebalkonen ist die genaue Prüfung des Belastbarkeit des Gebäudes notwendig.

Hängebalkone sind in den meisten Fällen eingeschossige ausgeführt. Sie sind auf Grund Ihrer Konstruktionsweise sehr gut zur Nachrüstung von Balkonen an ungedämmtenWohngebäuden geeignet, bei den das generelle Verwenden von Stützen aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Durch die verschärften Wärmeschutzanforderungen an Neubauten und der damit verbundenen stärkeren Wärmedämmverbundsysteme an der Fassade muss die Wahl der Balkonkonstruktion genau geprüft werden. Hierfür sind in der Regel Vorstellbalkone besser geeignet. Durch deren Bauweise können Wärmebrücken und dadurch resultierende Baumängel vermieden werden.

Hängebalkone aus Holz sind wegen ihrer ansprechenden Optik sehr beliebt und können gegenüber anderen Materialien kostengünstig hergestellt werden. Bei guter Holzauswahl und werkseitiger Oberflächenbehandlung sind sie sehr haltbar und können ohne großen Aufwand montiert werden.

Man spricht ab 1,5 m Höhe von Balkonen (siehe Vorstellterrassen). Balkone sind lt. Musterbauordnung (http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf) genehmigungspflichtig.

Für den Bauantrag durch einen vorlageberechtigten Bauingenieur ist außerdem eine vorlagefähige Statik (Standsicherheitsnachweis) von einem anerkannten Tragwerksplaner nötig.

Ab Gebäudeklasse 4 (> 7,0 m Gebäudehöhe/Fußboden des höchsten ausgebauten Nutzgeschosses) ist die Statik durch einen vereidigten Prüfingenieur für Standsicherheit zu prüfen. Im Einzelfall ist allerdings die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes gültig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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